Bewerbung um Kleingarten

Sie sind an einem Kleingarten in unserer Kleingartenanlage oder in Zehlendorf interessiert?

Dann bewerben Sie sich bitte direkt beim
Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner e.V.
Postfach 370132, 14131 Berlin 

Die Geschäftsstelle ist in der
Dauerkleingartenanlage Alt-Schönow e.V
Bachstelzenweg 4
(Zugang über Andréezeile 2 /Buswendeschleife
14165 Berlin)
Eine Bewerbung online oder per Mail ist nicht möglich.
(Bewerberbogen, Gebühr € 10,–)

Die Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage des Bezirksverband Zehlendorf der Kleingärtner.

 

Parkverbot in den Koloniewegen

Aus gegebenen Anlass weisen wir erneut und eindringlich daraufhin, dass das Parken und Befahren der Kolonie- / Stichwege gem. Unterpachtvertrag § 19 (21) unzulässig ist.

Hier steht der Parkplatz am Anfang unserer Anlage zur Verfügung. Gegen ein Entgelt von € 35,– ist zu den Sprechstunden ein Schlüssel zur Zufahrt zu erwerben.

Eine mögliche Instandsetzung der Kolonie- / Stichwege wird uns vom Grundstückeigentümer Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zu unseren Lasten in Auftrag gegeben.

Wir behalten uns vor, die Kolonie- / Stichwege für Kraftfahrzeuge zu schließen.

Wichtige Infos für alle Unterpächter

Waldbäume, Baulichkeiten: Waldbäume und Baulichkeiten > 24 m² oder 30 m² sind auf eigene Kosten zu entfernen.

Info-Kasten Vereinsplatz und Aushänge Stichwege: Die Aushänge in den Stichwegen und am Schaukasten werden ständig aktualisiert. Bitte immer einen Blick darauf werfen.

Arbeitsstundendienst: Von März bis November zum Wasserabstellen eines jeden Jahres sind jeweils am 2. und 4. Samstag eines Monats mindestens insgesamt 4 Arbeitsstunden zu leisten. Bitte auf Aushänge in den Stichwegen achten. Bei nicht geleisteten Arbeitsstunden werden diese mit € 20,– pro Stunde in der Jahresendabrechnung in Rechnung gestellt.

Parken: In den Koloniewegen ist das Parken grundsätzlich verboten. Parkplätze befinden sich am Anfang unserer Kleingartenanlage. Einen Schlüssel zum Parkplatz kann beim Vorstand gegen ein Entgelt von € 35,– erworben werden.

Gewächshäuser: Die Aufstellung von Gewächshäusern auf der Parzelle ist nur dann ein verfahrensfreies Bauvorhaben, wenn die Größe von 7 m² bei einer Höhe von 2,20 m eingehalten wird, keine Beheizung stattfindet und nur zweckgebunden genutzt wird.

BV Teltowwerft

Das Bauvorhaben Teltowwerft für ein neues Wohnquartier soll im 1. Quartal 2023 starten. Nach letzten Informationen des BA Steglitz-Zehlendorf bleibt der Kleinmachnower Weg geschlossen.

Die Sachtlebenstraße wird dafür in Teilen verbreitert.

kleingärtnerische Nutzung

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert im § 1 (1) die kleingärtnerische Nutzung wie folgt:

Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient.

 

Ausgehend von einer Gartenfläche von 300 m² wurde diese unterteilt in

  • Hauptfläche                 > 130 m² (mehr als 50 % der Fläche)
  • Nebenfläche                 < 129 m² (weniger als 50 % der Fläche)

bebaute Fläche                               42 m² (Laube 24 m², Versiegelung 18 m²)

Nachfolgend beispielhaft Schema für die kleingärtnerische Nutzung ausgehend von 300 qm Parzellengröße. Bitte unten Link öffnen.

Schema kleingärtnerische Nutzung

Datenschutz

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