Cannabis-Anbau in Kleingärten

wir möchten Sie über die aktuelle Rechtslage bezüglich des Cannabis-Anbaus in unseren Kleingartenanlagen informieren. Trotz der kürzlich verabschiedeten Gesetzesnovelle bleibt der Anbau von Cannabis in Kleingärten weiterhin illegal.Unser Landesverband hat sich in dieser Angelegenheit beim Bundesministerium für Gesundheit erkundigt und eine klare Bestätigung erhalten: Kleingärten erfüllen in der Regel nicht die gesetzlichen Anforderungen für einen legalen Cannabis-Anbau.Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  1. Laut Gesetz dürfen Cannabis-Pflanzen nur in der eigenen Wohnung oder am “gewöhnlichen Aufenthalt” angebaut werden. Eine Kleingartenparzelle fällt nicht unter diese Definition.
  2. Der Schutz von Familien und insbesondere Kindern vor dem Zugang zu Cannabis ist in unseren offenen Anlagen schwer zu gewährleisten.
  3. Die in Kleingärten üblichen Gewächshäuser bieten nicht die erforderliche Sicherheit gegen unbefugten Zugriff.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelung bundesweit gilt. Die einzige mögliche Ausnahme wären sogenannte Dauerwohnlauben, die es in unserem Bundesland jedoch nicht gibt.

Wir bitten alle Mitglieder, diese Vorschriften zu respektieren. Sie dienen dem Schutz unserer Gemeinschaft und der Einhaltung der geltenden Gesetze. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.